Bürschausschuß, der

Bürschausschuß, der

Der Bǘrschausschúß, des -sses, plur. die -schüsse, eben daselbst, eine Person, welche von den Bürschständen erwählet wird, eine gemeinschaftliche Bürschangelegenheit zu besorgen. Sind dieser Personen mehrere, so hat der Ausdruck alsdann eine collective Bedeutung. S. Ausschuß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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