Balkenrecht, das

Balkenrecht, das

Das Balkenrêcht, des -es, plur. inusit. ein Recht, nach welchem der Nachbar geschehen lassen muß, daß in seine Wand ein Balken eingeleget wird; in Oberdeutschland das Tramrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Balkenrecht — Balkenrecht, das Recht, in eine fremde Maurer einen Balken zu legen, auf dem ein Teil des eigenen Gebäudes ruht …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Tramrecht, das — Das Tramrêcht, des es, plur. inusit. von Tram, ein Balken, ein im Oberdeutschen für Balkenrecht übliches Wort, S. dasselbe. In einigen Mundarten verderbt Traumrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Baupolizei — Baupolizei, die öffentliche Gewalt, die das Recht des Besitzers eines Grundstückes, dieses nach seinem Belieben zu bebauen, beschränkt. Die Beschränkung erfolgt zur Wahrung des freien Verkehrs, der öffentlichen Sicherheit (Feuer und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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