Bar (1)

Bar (1)

1. Bar, ein nur noch in der Zusammensetzung übliches Wort, welches verschiedenen Nenn- und Zeitwörtern angehänget wird, und alsdann Bey- und Nebenwörter aus ihnen macht. Es bezeichnet aber,

1. Einen Mangel dessen, mit welchem es verbunden ist, wie -los. Dahin gehören die veralteten mundbar, was keinen Mund oder Vogt hat, leutbar, von Leuten entblößet, volkesbar, ohne Volk, gutesbar, ohne Geld und Gut u.s.f. Diese Ableitungssylbe war bey den Dichtern der mittlern Zeiten sehr gewöhnlich; allein man hat sie mit allem Rechte veralten lassen, weil sie mit den folgenden Bedeutungen eine sehr nachtheilige Zweydeutigkeit machte. Bar ist hier das folgende bar, bloß, nackend, welches siehe.

2. Eine Deutlichkeit, einen Augenschein. Hierher gehöret allein das Wort offenbar, welches ehedem nur schlechthin bar hieß, und das im folgenden Artikel befindliche bar, bloß, in seiner figürlichen Bedeutung ist, welchem man nachmahls zu Verhütung aller Zweydeutigkeit noch das offen vorgesetzet hat.

3. Eine Ähnlichkeit, Gleichheit, Gemäßheit, wie -lich und -sam, und zwar jenes in seiner eigentlichen Bedeutung. In diesem Verstande wird bar verschiedenen Substantiven und einigen Adverbien und Adjectiven angehänget, wovon aber auch schon viele veraltet sind. Indessen scheinet hierher zu gehören: ehrbare Handlungen, die der Ehre gemäß sind; wunderbar, einem Wunder ähnlich; scheinbar, so fern es einem Scheine oder der Wahrheit ähnlich bedeutet; schöppenbar, einem Schöppen gleich, schöppenmäßig; ein mannbarer Mensch, der einem Manne gleich ist, in einer andern Bedeutung wird es unten vorkommen; schandbar, einer Schande gleich, schändlich; sonderbar, etwas besondern ähnlich. So auch kundbar, ruchtbar, lautbar, mittelbar, unmittelbar, sichtbar, jagdbar, vogtbar; die veralteten standbar, für standesmäßig, gewaltbar für gewaltsam, friedbar für friedlich, u.s.f. In dieser Bedeutung, in welcher bar mit dem Lateinischen par, z.B. aequipar, überein, kommt, scheinet es zu bar, bloß, zu gehören, welches in seiner figürlichen Bedeutung auch manifestus bedeutete, wenn man es nicht lieber von dem veralteten wara, sehen, scheinen, ableiten will. S. Gewahr.

4. Das Tragen einer Sache, in welcher Bedeutung es nur Substantiven angehänget wird, Adverbia und Adjectiva daraus zu bilden. Und zwar

1) In eigentlicher Bedeutung, wohin lastbar und fruchtbar gehören, was eine Last, was Früchte trägt. Bey den Longobarden hieß Schilpor, ein Waffenträger, und die Lateinischen Endungen -fer und -ger sind in dieser Bedeutung gleichfalls sehr häufig; z.B. fructifer, frugifer, armiger, signifer, alifer, arundifer, astriger, auriger, baccifer, barbiger u.s.f.

2) Figürlich. (a) Den Besitz einer Sache; z.B. wandelbar, in der heutigen Bedeutung, was einen Wandel, oder Fehler hat; eine gangbare Münze, welche Gang oder Cours hat, ein gangbarer Weg. So auch das Lateinische anguifer, voller Schlangen, aerifer, erzreich u.s.f. (b) Die Hervorbringung, Verursachung einer Sache. Urbar, einträglich, was Nutzen einträgt; furchtbar, was Furcht erwecket; kostbar, was Kosten verursacht; nutzbar, was Nutzen bringet, und vielleicht auch schandbar und ehrbar, wenigstens in einigen Bedeutungen. Auf gleiche Art gebrauchten die Lateiner ihr aestifer, hitzend, anxifer, was bange macht, fatifer, tödtlich u.a.m. (c) Die Leistung, Entrichtung einer Sache. Dankbar; dienstbar, so fern es etwas bedeutet, das wirklich Dienste leistet; zinsbar, schoßbar, zollbar, steuerbar, so fern sie wirkliche Entrichtung der Zinsen, Zölle und Steuern ausdrucken; denn in Ansehung der Verbindlichkeit dazu, gehören sie zu einer der folgenden Bedeutungen. Das Lateinische munifer, dienstbar, und andere mehr kommen in gleicher Bedeutung vor.

Es ist kein Zweifel, daß bar in dieser ganzen vierten Bedeutung zu dem alten Verbo bären oder baren gehöret, welches nicht allein tragen, sondern auch hervor bringen, leisten, entrichten, bedeutete. S. Bahre und Gebären.

5. Wird diese Sylbe auch sehr vielen Verbis und besonders den Infinitivis, mit Wegwerfung der Sylbe en, angehängt; da es denn daraus Bey- und Nebenwörter macht, welche bald eine thätige, bald aber auch eine leidende Bedeutung annehmen, und die Lateinischen Participia auf -ns und -ndus, und die Adjectiva auf -bilis sehr geschickt ausdrucken.

1) In der thätigen Bedeutung bezeichnen diese Wörter, (a) das wirkliche Thun einer Sache, wie die Lateinischen Participia auf -ns. Ein tragbarer Baum, der wirklich Früchte trägt. Ein haltbares Erz, bey den Bergleuten, das wirklich Metall enthält. Wachbar, bey dem Stettler, für wachsam, vigilans. (b) Die Möglichkeit, und das Vermögen etwas zu thun. Fehlbar und unfehlbar, der fehlen kann, oder nicht fehlen kann. Ein haltbarer Ort, der sich halten kann. Brennbar, was brennen kann. Streitbar, was streiten kann. Eine mannbare Jungfrau, von dem veralteten mannen, einen Mann nehmen, die heirathen kann.

2) In der leidenden Bedeutung. (a) Ein Vermögen etwas zu leiden, oder was gethan werden kann. Tröstbar, untröstbar, was getröstet, oder nicht getröstet werden kann. Eßbar, was gegessen werden kann. Ein lehnbares Gut, das zu Lehn gegeben werden kann. Ein lehnbarer Mann, der belehnet werden kann, lehnsfähig ist. Es auch unläugbar, brauchbar, theilbar, wohnbar, kennbar, zählbar, schmelzbar, schlachtbar, dehnbar, empfindbar, trinkbar, heilbar, hörbar, reitzbar, fühlbar, schiffbar, klagbar, mit ihren Gegensätzen, unbrauchbar, untheilbar u.s.f. (b) Eine Verbindlichkeit oder Nothwendigkeit etwas zu thun, oder was gethan zu werden verdienet. Achtbar, was zu achten ist. Ein ehrbarer Mann, so fern es einen Mann bedeutet, der Ehre verdienet. Ein zahlbarer Wechsel, der bezahlet werden kann und muß. Eine strafbare That. Staffelbare Güter, die gestaffelt werden können oder müssen.

Auch hier scheinet bar zu dem Verbo baren zu gehören, welches ehedem auch überhaupt thun, oder handeln bedeutete. S. Geberde. Vielleicht lässet es sich aber noch bequemer zu der zweyten Hauptbedeutung zurück führen, und auch hier durch eine Ähnlichkeit Gleichheit und Gemäßheit erklären.

Anm. 1. Diese Endung ist ein sehr fruchtbares Hülfsmittel, die Bedeutung eines Wortes auf mancherley Art zu verändern und zu bestimmen. Allein ihr Gebrauch ist nichts weniger als willkürlich, indem es nicht erlaubt ist, durch Beyfügung dieser Endung neue Wörter zu machen, den ersten Fall der leidenden Bedeutung ausgenommen, wo man dergleichen noch am ersten wagen darf. Singbar, spielbar, ziehbar, für, was sich singen, spielen, ziehen lässet, und hundert andere ähnliche, können, wenn es nöthig ist, immer gebraucht werden, wenn man in denselben gleich keinen Vorgänger aufzuweisen haben sollte.

Anm. 2. Die auf diese Art zusammen gesetzten Wörtern behalten in der Comparation ihr a unverändert; z.B. brauchbarer, nicht brauchbärer. Die Oberdeutsche Mundart, welche die Begriffe eben so gern zu häufen pflegt, als die Sylben, hängt an dergleichen Bey- und Nebenwörter noch ein lich, um neue Bey- und Nebenwörter daraus zu machen; z.B. dankbarlich, eigentlich auf eine der Dankbarkeit gleiche Art, oder einem Dankbaren gleich. Die Hochdeutschen haben diese Weitschweifigkeit lange beybehalten; allein gegenwärtig hat sie ihr ganzes Ansehen mit Recht verloren, weil dankbarlich mit drey Sylben eben das sagt, was dankbar schon mit zweyen ausdruckt. Für lich pflegte man ehedem auch wohl die Endung ig, aber gleichfalls ohne Noth, daran zu hängen; dankbarig für dankbar. Mit mehrerm Nutzen lassen sich vermittelst der Endung keit, Hauptwörter aus diesen Vorwörtern bilden; Dankbarkeit, Dienstbarkeit, Fruchtbarkeit, Furchtbarkeit, Jagdbarkeit u.s.f. nur daß sie eben auch nicht von allen üblich sind.

Anm. 3. Im Oberdeutschen lautet diese Endung par. Ehedem gebrauchte man statt derselben auch die Endungen -brecht, -mer, und -ig; als lautbrecht für lautbar, früchtig für fruchtbar, unsichtig für unsichtbar u.s.f. In den Fällen wo bar von bären, tragen, herkommt, kommen die damit zusammen gesetzten Wörter bey den alten Alemannen selten, bey den Angelsachsen aber häufiger vor. Hingegen sind die Wörter, welche unter die dritte Bedeutung gehören, auch bey den erstern nicht selten. Es findet sich indessen schon in den ältesten Sprachen eine Ableitungssylbe, welche mit unserm bar, so wohl in dem Klange, als in der Bedeutung überein kommt. So sind im Hebräischen בר und ור zwey Endungen subiecti denominativi et possessivi; z.B. ג#בר ein Schatzmeister, von גז, ein Schatz. Auch im Persischen bedeutet die Endung -ber einen, der etwas träget oder bringet; ein Umstand, der das hohe Alterthum des Verbi bären, tragen, schon allein beweisen würde, wenn dasselbe gleich nicht aus andern Gründen bekannt wäre. S. Bahre und Gebären. Das Wort Nachbar gehöret nicht hierher, denn hier ist die letzte Sylbe aus Bauer zusammen gezogen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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