Bauernzwang, der

Bauernzwang, der

Der Bauernzwang, des -es, plur. car. das Recht, die dienstpflichtigen Bauern zu züchtigen, und zum Dienste anzuhalten; der Dienstzwang, Hofzwang, in Westphalen die Holzgrafschaft; Jurisdictio colonaria.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bauernzwang — (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das Recht der Gutsherrschaft, die Leibeignen zu strafen, insbes. sie körperlich zu züchtigen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hofzwang, der — Der Hofzwang, des es, plur. inus. an einigen Orten, das Recht, die dienstpflichtigen Unterthanen zu Leistung der schuldigen Hof oder Frohndienste anzuhalten; der Bauernzwang …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dienstzwang, der — Der Dienstzwang, des es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben, besitzen, ausüben. S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Dienstzwang — Dienstzwang, 1) so v.w. Bauernzwang; 2) das Recht der Herrschaften, vermöge dessen die Kinder ihrer Unterthanen in ihre Dienste (Kinderdienste) entweder gegen ein gewisses Zwanglohn eintreten, od. im Falle sie bei Anderen dienen wollen, dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

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