Baulebung, die

Baulebung, die

Die Baulêbung, plur. inusit. oder das Baulebungsrêcht, des -es, plur. die -e, ein Recht, nach welchem der Grundherr berechtiget ist, nach dem Tode eines Unterthanen ein Stück Vieh wegzunehmen. Dieses Recht ist noch in Franken, Schwaben, Pfalz, Braunschweig und Westphalen üblich, und wird auch das Baudeling, das Hauptrecht, der Hauptfall, das Besthaupt, der Erbfall, das Trauerrecht, das Erbrecht, das Weidmal, die Curwede oder Körmede, das Budtheil, der Todtenfall, und das Gelaß genannt. So fern der Grudherr, oder der als ein solcher angesehen wird, anstatt des Viehes das beste Kleid fordern kann, heißt es auch der Gewandfall.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Baulebung — (vom niederdeutschen bulebinge. von bu Bauergut, u. lifen hinterlassen, also die Hinterlassenschaft in einem Bauerngute), in manchen Gegenden, meist als Überbleibsel früherer Leibeigenschaft, eine Abgabe, welche von den Erben eines Bauers an die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baulebung — (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Grundhörigen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen das beste Kleid, später in der Regel in Geld verwandelt, blieb… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kurmede, die — Die Kurmêde, plur. die n, ein in einigen Gegenden Niedersachsens, besonders aber in Westphalen, übliches Recht des Grundherren, nach dem Tode eines Unterthanen das beste Stück aus dessen Verlassenschaft zu wählen und zu behalten; welches Recht an …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Sterbefall, der — Der Sterbefall, des es, plur. die fälle. 1. Der Fall, da jemand stirbt. 2. In einigen Gegenden auch das Recht, bey dem Absterben eines Leibeigenen sich eines Theiles der Verlassenschaft desselben anzumaßen; welches an andern Orten der Todfall,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Todfall, der — Der Todfall, des es, plur. die fälle, in manchen Gegenden ein Nahme der Baulebung, oder dasjenige Recht, da der Grundherr bey dem Absterben des Unterthanes dessen bestes Stück Vieh, (das Hauptrecht,) oder dessen bestes Kleid, (der Gewandfall,)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbzinsrecht — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Kolonat (Recht) — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Kolone — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Kolonen — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Kolonāt — (lat., »Bebauungsrecht«), allgemeine Bezeichnung für die durch Verleihung eines Bauerngutes begründeten Besitz und Nutzungsrechte. Kolonen (coloni) hießen im spätrömischen Reiche jene halbfreien Gutsangehörigen, die erblich an ein Grundstück… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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