Belangen

Belangen

Belangen, verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) * eigentlich, an etwas langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das Niedersächsische belangen hat. In etwas weiterer Bedeutung sagt man im Oberdeutschen auch, jemanden belangen, ihn einhohlen, auf dem Wege erreichen. Er ist nicht mehr auf dem Wege zu belangen. 2) Figürlich, (a) betreffen, Einfluß auf etwas haben, besonders in der so gemeinen R.A. was mich belangt, was das belanget, das belangend, welche in den Kanzelleyen am häufigsten sind. S. auch Anbelangen und Anlangen. (b) Jemanden belangen, ihn rechtlich, gerichtlich, oder vor Gericht belangen, ihn verklagen; im mittlern Lateine appropinquare. So auch die Belangung.

Anm. Ehedem bedeutete dieses Wort auch noch, 1) verlangen, und wurde alsdann zuweilen mit der zweyten Endung der Sache verbunden, auf welche Art schon Notker dieses Wort gebraucht. Des muos mich nach ir belangen, heißt es bey einem der Schwäbischen Dichter. 2) Sich die Zeit lang werden lassen, wovon in Pezens Wörterbuche zu dem Hornegk v. Pelangen Beyspiele vorkommen. So fern belangen verklagen bedeutet, wird es in Oberdeutschland auch noch mit dem Genitiv verbunden. Einen des Diebstahles belangen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • belangen — belangen: Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • belangen — Vsw std. (11. Jh.), mhd. b(e)langen, ahd. belangēn Stammwort. Präfixbildung zu langēn (langen). Im Althochdeutschen bedeuten beide Verben (ausgehend von ausstrecken, ergreifen ) verlangen, sich sehnen (mit Akkusativ der Person und Genetiv der… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • belangen — V. (Aufbaustufe) jmdn. zur Verantwortung ziehen Synonyme: verantwortlich machen, zur Rechenschaft ziehen, haftbar machen Beispiel: Der Künstler will ihn wegen des Plagiats gerichtlich belangen …   Extremes Deutsch

  • belangen — strafen; maßregeln; bestrafen; zur Verantwortung ziehen; ahnden * * * be|lan|gen [bə laŋən] <tr.; hat: zur Rechenschaft, Verantwortung ziehen, verklagen: jmdn. wegen eines Vergehens [gerichtlich] belangen. Syn.: ↑ bestrafen, mit einer Strafe… …   Universal-Lexikon

  • belangen — be·lạn·gen; belangte, hat belangt; [Vt] 1 jemanden (wegen / für etwas) belangen mithilfe eines Rechtsanwalts oder der Polizei dafür sorgen, dass jemand für etwas bestraft wird oder einen Schaden ersetzen muss ≈ verklagen <jemanden gerichtlich …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • belangen — a) verantwortlich machen, zur Rechenschaft/Verantwortung ziehen; (bes. Rechtsspr.): haftbar machen. b) anbelangen, angehen, anlangen, betreffen. * * * belangen:1.〈zurWiedergutmachungzwingen〉abrechnen|mit|·zurVerantwortung/Rechenschaftziehen·verant… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • belangen — be|lạn|gen; jemanden belangen (zur Rechenschaft ziehen; verklagen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • belangen — belange …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Injuriārum belangen — Injuriārum belangen, jemand wegen Beleidigung verklagen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belang — belangen: Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl.… …   Das Herkunftswörterbuch

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