Abörtern

Abörtern

* Abörtern, verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abörtern — Abörtern, so v.w. Aburtheln …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erörtern — Erörtern, verb. reg. act. untersuchen und entscheiden, von dunkeln, streitigen Sachen. Eine Frage, einen Zweifel, eine streitige Sache erörtern. Die Frage ist längst erörtert. Besonders von der gerichtlichen Entscheidung streitiger Sachen, nach… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”