Bergrecht, das

Bergrecht, das

Das Bêrgrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, Bergwerke zu bauen, Bergleute zu halten, und der damit verknüpften Freyheiten zu genießen; ohne Plural. Einem Orte Bergrecht verleihen. In dieser Bedeutung kommt das Wort schon in einer Urkunde Kaiser Heinrichs vom Jahre 1189 beym Schilter im Gloss. S. 102 vor. Cum piscaturis et molendinis, alpibus et venis ferri, quod vulgo Bergrecht dicitur. 2) Bergrechte, d.i. Gesetze, welche in Bergwerkssachen von der Obrigkeit erlassen, d.i. Gesetze, welche in Bergwerkssachen von der Obrigkeit erlassen, oder durch das Herkommen eingeführet worden. Ingleichen deren Sammlung, und ganzer Inbegriff, welcher gleichfalls das Bergrecht genannt wird. 3) An einigen Orten, z.B. in Österreich, eine Abgabe, welche die Besitzer der Weinberge noch außer dem Zehenten an die Grundherrschaft entrichten müssen. Daher der Bergrechtsherr, der diese Abgabe einzuheben berechtiget ist; der Bergrechtsholde, der sie entrichten muß. S. Holde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der sich auf den Bergbau beziehenden Rechtsvorschriften. Unter Bergbau in diesem Sinne versteht man diejenige Tätigkeit, die auf die Gewinnung und mechanische Aufbereitung solcher Mineralien gerichtet ist, die auf Grund… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergrecht — Bergrecht, die im Betrieb des Bergbaues geltenden Gesetze, sowohl in Beziehung auf den Staat, wie auf Privatunternehmer und Arbeiter; in einigen Gegenden bestehen besondere Berggerichte, in den meisten ist aber das Bergrecht mit den allgemeinen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bergrecht — ist stark, und weder König noch Herzog noch Graf kann dagegen. – Graf, 129, 355. Unter allen Regalen, d.h. ausschliesslichen Rechten des Staats (des Volks, Königs), steht das Bergregal oben an, da sich der Bergbau besonderer Begünstigungen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bergrecht — Bẹrg|recht 〈n. 11; unz.〉 im Bergwesen geltendes Recht * * * Bergrecht,   die den Bergbau betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Grundlage des deutschen Bergrechts war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Bergregal, ein Hoheitsrecht des Königs… …   Universal-Lexikon

  • Mutung — (v. altdeutsch. muten, »um etwas nachsuchen«), im Lehnswesen das Gesuch des Vasallen um Lehnserneuerung (s. Lehnswesen, S. 337); im Bergrecht das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bodenschatz — Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder …   Deutsch Wikipedia

  • Bodenschätze — sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im… …   Deutsch Wikipedia

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