Bestallung, die

Bestallung, die

Die Bestallung, plur. die -en, das Substantiv des veralteten Verbi bestallen, so fern solches in engerem Verstande zu einem Amte bestellen bedeutet, welches noch in der Kanzelleysprache der Hochdeutschen so wohl für die Bestellung zu einem Dienste oder Amte, als auch, und zwar am häufigsten, von der damit verbundenen Besoldung üblich ist. Einen in Bestallung nehmen. Er hat jährlich 100 Rthlr. Bestallung geben. Daher der Bestallungsbrief, diejenige Urkunde, worin jemand zu einem Dienste oder Amte bestellet, und ihm darin sein Gehalt versichert wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Bestallung — Bestallung, die Einsetzung in ein Amt oder einen Dienst, auch die hierfür gewährte Bezahlung; Bestallungsdekret (Bestallungsbrief), die darüber ausgefertigte Urkunde; s. Anstellung. – Auch soviel wie Tutorium, d. h. eine vom Vormundschaftsgericht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bestallung — Bestallung, die Einsetzungsurkunde in ein Amt, besonders ein militärisches …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bestallung — Bestallung,die:⇨Berufung(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bestallung — bezeichnet: im Gesundheitswesen die staatliche Berufszulassung beispielsweise zum Arzt, Psychotherapeuten oder Apotheker, siehe Approbationsordnung im Justizwesen die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, siehe Bestallungsurkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Bestallung — Sf Einsetzung in ein Amt erw. fach. (15. Jh.), mhd. bestallt Stammwort. Das mhd. Wort ist die alte Partizipialform von bestellen, die sich in der Bedeutung in ein Amt eingesetzt, für ein Amt bestellt in der Hochsprache hält. In Anlehnung an… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Bestallung — Bestallung, 1) die Einsetzung in ein Amt od. einen Dienst; sie geschieht entweder mündlich, wo dann über diesen Act ein Protokoll aufgenommen, od. schriftlich, wo deshalb ein Patent ausgefertigt wird, in welchem die Bestimmungen des Dienstes,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bestallung — Be|stạl|lung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Amtseinsetzung, Ernennung Siehe auch Info Eintrag: bestallen/Bestallung info! * * * Be|stạl|lung, die; , en: 1. a) Einsetzung in ein Amt: seine B. war von Beginn an umstritten; b) Approbation: seine B. als Arzt… …   Universal-Lexikon

  • bestallen/Bestallung - info! — bestallen/Bestallung: Der Begriff Bestallung war in früheren Zeiten auf die Anstellung von Dienern oder Beamten beschränkt. Er bezeichnete sowohl die Bestellung in ein Amt als auch die damit verbundene Besoldung. Schon im Mittelhochdeutschen… …   Universal-Lexikon

  • Stallung, die — Die Stallung, plur. die en. 1. Unmittelbar von stallen, als das Verbale davon, ohne Plural, wo es doch nur in einigen Zusammensetzungen üblich ist; die Einstallung, Bestallung u.s.f. Stallung auf jemanden machen, im Oberd. Siehe 2 Stallen. 2. Von …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • AAppO — Approbationsordnungen (von lat. approbatio = Billigung, Genehmigung) regeln in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut und… …   Deutsch Wikipedia

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