Bevōgten

Bevōgten

Bevōgten, verb. reg. act. welches noch im Oberdeutschen am üblichen ist, mit einem Vogte versehen. Unmündige bevogten, ihnen einen Vormund setzen. Ehedem sagte man auch Parteyen vor Gericht, ein Kloster bevogten, wenn man ihnen einen Anwalt, einen Vogt, d.i. Advocatum, verordnete.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • bevogten — be|vog|ten <sw. V.; hat [zu ↑Vogt] (schweiz. veraltet): a) unter Vormundschaft stellen: jmdn. b.; b) bevormunden …   Universal-Lexikon

  • Bevormunden — Bevormunden, verb. reg. act. mit einem Vormunde versehen, im Oberdeutschen auch bevogten. Einen Unmündigen bevormunden. Daher die Bevormundug. Man sieht leicht, daß die beyden ersten Sylben dieses Wortes mit dem Nebenworte bevor nichts gemein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bevogtung — Be|vog|tung, die; , en (schweiz. veraltet): das Bevogten …   Universal-Lexikon

  • bevormunden — am Gängelband führen/haben/halten, vorschreiben; (geh.): das Heft aus der Hand nehmen; (abwertend): gängeln; (schweiz. veraltend): bevogten, vogten. * * * bevormunden:gängeln bevormundengängeln,jmdn.amGängelbandführen,dirigieren,beeinflussen,vorsc… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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